secretary@os2voice.org
Anm.d.Übers.:
Bei dem vorliegenden Dokument handelt es sich um eine rein informelle
Übersetzung einer Satzung, die nur in ihrer Originalfassung
und für die Vereinigten Staaten von Amerika von juristischer
Bedeutung ist. (Die Originalfassung wird auf Anforderung durch
den Sekretär von VOICE zur Verfügung gestellt und kann auf der VOICE Homepage unter http://www.os2voice.org/bylaws.html eingesehen werden.)
Aus der vorliegenden Übersetzung können keinerlei Rechtsansprüche
weder für die USA noch die Bundesrepublik Deutschland oder
andere Länder abgeleitet werden.
Hiervon sind auch Mitglieder der Organisation VOICE betroffen,
die der Rechtssprechung der Bundesrepublik Deutschland unterliegen.
Die Organisation VOICE übernimmt des weiteren keinerlei Haftung
für fehlerhafte oder mißverständliche Formulierungen
in der Übersetzung Ihrer Satzung und erkennt ausschließlich
die US-amerikanische Originalfassung als verbindlich an.
Übersetzung vom 10.08.2000
Satzung
der Virtual OS/2 International Consumer Education
(VOICE),
mit Wirkung zum 2. April 1997 überarbeitet
am 30. April 1999
ARTIKEL I/
NAME
Absatz A
Der Name dieser Organisation lautet "Virtual OS/2 International
Consumer Education", im Folgenden VOICE genannt. ("Virtuelle
Internationale OS/2 Verbraucherbildung", Anm.d.Übers.)
Der Begriff OS/2 bezeichnet ein Betriebssystem für Computer,
hergestellt und vertrieben durch die Firma IBM. Der Begriff ISV
bezeichnet einen unabhängigen Softwarehersteller bzw. -vertreiber.
(Abk. für "Independant Software Vendor", Anm.d.Übers.)
Der Begriff SOHO bezeichnet Kleingewerbe / Heimgewerbe. (Abk.
für "Small Office/Home Office", Anm.d.Übers.)
OS/2 und IBM sind eingetragene Warenzeichen der International
Business Machines Corporation.
ARTIKEL II
ZWECK
Absatz A
Darstellung des Zwecks der Organisation:
Die Bereitstellung von Unterstützung, Information und
Bildung für die OS/2-Gemeinde.
Absatz B
Die Ziele von VOICE:
- Als eine gemeinnützige "virtuelle" on-line
OS/2 Benutzergruppe zu dienen, deren Mitgliedschaft jedem offensteht,
der sich für das Betriebssystem OS/2 interessiert;
OS/2 im SOHO- und Heimanwenderbereich zu unterstützen und
diejenigen Anwender zum Einsatz von OS/2 zu ermutigen, die eine
Alternative suchen.
- Einen effizienten Kommunikationskanal zwischen den Mitgliedern,
Benutzergruppen, ISVs und IBM zu bieten.
- Den mit OS/2 verbundenen Benutzergruppen zu helfen, Ihre Aktivitäten
und Projekte zu organisieren und zu fördern.
Absatz C
Die Ziele von VOICE sollen erreicht werden durch:
- Die Planung und Durchführung regelmäßiger
Zusammenkünfte von VOICE.
- Die Entwicklung und Unterhaltung einer Website, um den Austausch
von Ideen zu erleichtern und die Kommunikation zwischen den Mitgliedern
zu fördern. Die Website soll auch als zentrale Sammelstelle
von Informationen rund um OS/2 dienen, die sowohl den neuen als
auch den erfahrenen OS/2-Anwendern von Nutzen sein sollen.
a. Die Verwendung der oben genannten Website und anderer elektronischer
Dienste wird der Internetgemeinde auf strikt freiwilliger Basis
und auf eigenes Risiko des Anwenders zur Verfügung gestellt.
VOICE und sein Vorstand sind nicht haftbar für jeglichen
direkten, indirekten, zufälligen, besonderen oder allgemeinen
Schaden oder einen daraus resultierenden Schaden - darin z.B.
eingeschlossen die evtl. entgangenen Gewinne - die aus der Verwendung
der über die Website zugänglichen Dienste oder dort
erhältlicher Software entstehen, auch wenn VOICE vor der
Möglichkeit eines solchen Schadens im Vorfeld gewarnt wurde.
- Förderung von VOICE und OS/2 durch diverse Mittel wie
on-line und off-line Werbung und freiwillige Teilnahme an Aktivitäten
zur Förderung von OS/2 (wie z.B. Seminare, Präsentationen,
etc).
- Zusammenarbeit mit bereits existierenden Organisationen und
Gruppen, die OS/2 unterstützen, wie Websites und Nachrichtendienste,
Verbesserung der Kommunikation und Herstellung einer festen Beziehung
zwischen allen OS/2 Anwendern, den ISVs, Benutzergruppen und IBM.
a. Direkte Kontaktaufnahme zu ISVs, um Neuigkeiten und Entwicklungen
zu OS/2 Rechnung zu tragen und um Informationen zu ISV-Produkten
geben zu können.
b. Kontakt zu OS/2-Benutzergruppen, um diese über Neuigkeiten
und Veranstaltungen zu OS/2 zu informieren.
- Erstellung und Weiterführung eines VOICE-Mitgliedsverzeichnis.
- Erstellung und Weiterführung eines Verzeichnis aller
VOICE-relevanten Dokumente
(z.B. Sitzungsprotkolle, Ausschußberichte, Mitgliedsverzeichnis,
etc).
ARTIKEL III
MITGLIEDSCHAFT
Absatz A
Mitgliedschaftsarten und verbundenes Stimmrecht:
- Es stehen mehrere Arten der Mitgliedschaft zur Auswahl: Firmenmitgliedschaft,
Einzelmitgliedschaft und Studentenmitgliedschaft.
- Jede Firmenmitgliedschaft entspricht einer Stimmberechtigung
von fünf (5) Stimmen.
- Jede Einzelmitgliedschaft entspricht einer Stimmberechtigung
von einer (1) Stimme.
- Jede Studentenmitgliedschaft entspricht einer Stimmberechtigung
von einer (1) Stimme.
Absatz B
Befähigung:
- Eine Mitgliedschaft kann durch jede Gesellschaft, Organisation
oder Einzelperson beantragt werden, die ein Interesse an OS/2
hat.
- Die Befähigung zur Mitgliedschaft ist selbsttätig
gegeben, es sei denn der Vorstand hat Grund zur Annahme, daß
eine angestrebte Mitgliedschaft nicht zum Wohle oder im Interesse
von VOICE ist.
Absatz C
Beantragung:
- Die Beantragung der Mitgliedschaft erfolgt über das Online-Formular für Mietgliedsantrag.
- Die Entrichtung der Mitgliedsgebühren erfolgen entweder
über das bei BMT Micro verfügbare Online-Bestellformular für Mietgliedsantrag
oder mittels Scheck oder mittels beigefügter US-Postanweisung
zu Gunsten von VOICE an den Schatzmeister (Kassenwart, Anm. d.
Übers.) von VOICE, unter Verwendung der angegebenen Adresse..
- Die Beantragung einer Firmenmitgliedschaft ermächtigt
eine Einzelperson zur Vertretung des Stimmrechts der Firma. Die
Firma kann ihren Vertreter zu jeder Zeit mittels entsprechender
schriftlicher Mitteilung an den Sekretär von VOICE benennen..
- Der Vorstand bearbeitet die Anträge zügig hinsichtlich
einer Annahme oder Ablehnung der Mitgliedschaft und teilt dem
Antragsteller so schnell wie möglich seine Entscheidung mit.
Absatz D
Beiträge:
- Eine jährlicher Mitgliedsbeitrag wird durch den Vorstand
erhoben, um die laufenden Kosten für VOICE und OS/2-Projekte
durch/für VOICE zu decken - dies betrifft auch, aber nicht
ausschließlich Repräsentation und Teilnahme an der
jährlichen Warpstock Konferenz.
Absatz E
Beendigung der Mitgliedschaft:
- Die Mitgliedschaft endet, wenn die Befähigung zur Mitgliedschaft
nicht länger gegeben ist.
- Eine Mitgliedschaft wird beendet durch entsprechende schriftliche
Mitteilung an den Sekretär durch den stimmberechtigten Vertreter
einer Firma, sofern es sich um eine Firmenmitgliedschaft handelt,
oder durch eine Einzelperson, sofern es sich um eine Einzel- oder
Studentenmitgliedschaft handelt.
- Eine Firmen-, Einzel- oder Studentenmitgliedschaft kann jederzeit
durch den Vorstand gekündigt werden, sofern der Vortstand
das Verhalten des Mitglieds als nicht den Interessen von VOICE
dienlich befindet, wie diese in den Verhaltensregeln (code of ethics,
Anm.d.Übers.) und in diesem Dokument dargestellt werden.
- Die Mitgliedschaft erlischt nach 12 Monaten ab dem Datum der
Beantragung, sofern der Schatzmeister bis zu diesem Termin nicht
den jährlichen Mitgliedsbeitrag erhalten hat.
- Der Schatzmeister benachrichtigt das Mitglied 30 Tage vor
Ablauf der Mitgliedschaft mittels e-mail, daß die Mitgliedschaft
nach 30 Tagen erlischt. Das Mitglied kann binnen 30 Tagen die
Mitgliedschaft erneuern; entweder über die entsprechende
Website bei BMT Micro oder schriftlich mit Scheck oder über
beigefügte Postanweisung zu Händen des VOICE-Schatzmeisters.
ARTIKEL IV
VERWALTUNG
Absatz A
Vorstand:
- Vorstand - Die Verwaltung von VOICE obliegt dem Vorstand,
der sich aus sechs Mitgliedern zusammensetzt.
- Vorstandsmitglieder - Die Vorstandsmitglieder sind: Präsident,
Vizepräsident, Sekretär, Schatzmeister, Verbindungsvorsitzender
und Marketing/PR-Vorsitzender.
- Die Amtszeit eines Vorstandsmitglieds endet, wenn der Amtsinhaber
die Amtführung nicht mehr wahrnehmen kann.
- Neue Positionen können im Vorstand geschaffen werden,
wenn die Notwendigkeit hierzu durch einen Mehrheitsbeschluß
des Vorstands festgelegt wurde.
- Die Enthebung eines Vorstandsmitglieds von seinem Amt kann
durch einen Mehrheitsbeschluß des Vorstands erfolgen, sofern
der Vorstand befindet, daß der/die Amtsinhaber(in) seinen/ihren
Pflichten nicht nachkommt oder er/sie nicht getreu den in diesem
Dokument festgehaltenen Statuten oder den Verhaltensregeln handelt.
Absatz B
Der Präsident:
- Ist der Hauptgeschäftsführer.
- Ist als Vorstandsmitglied Teil des Vorstands von VOICE.
- Beruft Ausschüsse ein, wie in Artikel VII beschrieben.
- Sitzt allen ordentlichen Sitzungen von VOICE und den Vorstandssitzungen
vor.
- Ist von Amts wegen Mitglied aller Ausschüsse.
- Erfüllt vorübergehend notwendige Funktionen bei
Abwesenheit oder Unabkömmlichkeit eines Mitglieds.
- Ist zuständig für die Anberaumung aller Vorstandssitzungen.
Absatz C
Der Vizepräsident:
- Ist als Vorstandsmitglied Teil des Vorstands von VOICE.
- Steht in amtlichen Diensten des Präsidenten.
- Erfüllt vorübergehend die Pflichten des Präsidenten
im Falle der Abwesenheit desselben.
- Handelt als Vorsitzender des Programmausschuß.
Absatz D
Der Sekretär:
- Ist als Vorstandsmitglied Teil des Vorstands von VOICE.
- Veröffentlicht und führt die Protokolle der Vorstandssitzungen.
- Ist verantwortlich für alle öffentlichen Publikationen
von VOICE, ausgenommen jener, die durch den Marketingvorsitzenden
veröffentlicht werden.
- Etabliert und pflegt in Verbindung mit dem Verbindungsvorsitzenden
und dem Marketingsvorsitzenden die Beziehungen zu Benutzergruppen,
ISVs und IBM.
- Ist in Verbindung mit dem Verbindungsvorsitzenden verantwortlich
für die offizielle Korrespondenz mit ISVs, Benutzergruppen,
IBM und allen anderen Organisationen.
Absatz E
Der Schatzmeister:
- Ist als Vorstandsmitglied Teil des Vorstands von VOICE.
- Ist für die Gelder von VOICE verantwortlich.
- Unterhält alle Konten und tätigt alle finanziellen
Transaktionen von VOICE, verfaßt einen jährlichen Finanzbericht
und übermittelt diesen an alle Mitglieder.
- Pflegt das Mitgliedsverzeichnis.
- Erstellt und verwaltet ein operatives Budget für VOICE
für jeweils ein Wirtschaftsjahr. Eine notwendige Zustimmung
zum Budget erfolgt durch den Vorstand.
- Bereitet die Unterlagen für eine jährlich stattfindenden
Kassenbericht vor. Ein Prüfungssausschuß, bestehend
aus mindestens 3 Mitgliedern von VOICE wird vom Präsidenten
einberufen. Dieser Ausschuß prüft dann die gesammelten
Ergebnisse in Zusammenarbeit mit dem Vorstand um dessen Genehmigung
zu erhalten.
- Zieht alle Gebühren betreffend Mitgliedschaft ein. Der
Schatzmeister kann diese Aufgabe im Falle seiner Abwesenheit an
ein Mitglied delegieren.
Absatz F
Der Verbindungsvorsitzende:
- Ist als Vorstandsmitglied Teil des Vorstands von VOICE.
- Etabliert und pflegt in Verbindung mit dem Sekretär und
dem Marketingsvorsitzenden die Beziehungen zu Benutzergruppen,
ISVs, und IBM.
- Führt eine Liste von Benutzergruppen und Kontakten zu
ISVs, Presse und IBM. Er ist außerdem Anlaufstelle für
Vorstand und Mitglieder, die in Kontakt treten möchten zu
einer Benutzergruppe, einem ISV, der Presse oder IBM.
- Ist in Verbindung mit dem Sekretär verantwortlich für
die offizielle Korrespondenz mit ISVs, Benutzergruppen, IBM und
allen anderen Organisationen.
Absatz G
Der Marketing/PR-Vorsitzende:
- Ist als Vorstandsmitglied Teil des Vorstands von VOICE.
- Ist verantwortlich für Marketing und Öffentlichkeitsarbeit
von VOICE, inklusive aber nicht ausschließlich gegenüber
Benutzergruppen, ISVs, der Presse und IBM.
- Veröffentlicht nach Bedarf Pressemitteilungen über
Neuigkeiten und Ereignisse bezüglich VOICE, ISVs und Benutzergruppen.
- Schreibt Artikel - sowohl online als auch für Printmedien
- bezüglich Neuigkeiten und Ereignissen, die VOICE betreffen.
- Etabliert und pflegt in Verbindung mit dem Sekretär und
dem Verbindungsvorsitzenden die Beziehungen zu Benutzergruppen,
ISVs und IBM.
- Informiert und versorgt den Sekretär mit Kopien aller
öffentlicher Publikationen und Pressemitteilungen die von
ihm (Marketing/PR-Vorsitzender) erstellt wurden.
Absatz H
Umfang der Pflichten:
Die Pflichten der Vorstandsmitglieder beinhalten die in diesem
Artikel genannten Punkte, sind aber nicht ausschließlich
darauf beschränkt.
ARTIKEL V
Nominierung, Wahl und Dauer der Amtszeit
Absatz A
- Der Nominierungsausschuß erstellt eine Liste mit Kandidaten
für jedes Amt und präsentiert diese auf der letzten
öffentlichen Sitzung von VOICE. Den Vorsitz im Ausschuß
hält entweder der noch amtierende Präsident oder ein
von ihm ernannter Vertreter.
- Weitere Nominierungen müssen bis zum Ende der Sitzung
durch einen entsprechende Eingabe an den Ausschuß gemacht
werden, die von mindestens 5 stimmberechtigten Mitgliedern unterzeichnet
sein muß. Ein Stimmberechtigter darf nur eine Eingabe pro
Amt zeichnen.
- Alle Bewerber für ein offenes Amt nehmen an einer Sitzung
des Vorstands teil, wo sie einen kurzen Lebenslauf zur Veröffentlichung
auf der VOICE Website bereitstellen. Unmittelbar nach dieser Sitzung
beginnt das Wahlverfahren, bei dem zu Beginn jedem Mitglied (anhand
des zu diesem Zeitpunkt gültigen Mitgliedsverzeichnis) zunächst
eine Wahlbenachrichtigung via e-mail zugestellt wird.
- Die Stimmabgabe erfolgt ebenfalls per e-mail an den amtierenden
Sekretär. Die Frist zur Stimmabgabe beträgt 10 Tage
und beginnt mit dem Absendezeitpunkt der ersten Wahlbenachrichtigung.
Nach dieser Frist werden keine Stimmabgaben mehr angenommen. Die
Wahlsieger werden binnen 24 Stunden nach Abschluß der Wahl
benachrichtigt und unmittelbar danach auf der Webseite bekanntgegeben.
- Ein Kandidat wird in das von ihm angestrebte Amt gewählt,
wenn er die Mehrheit der abgegebenen Stimmen unter den Bewerbern
für das Amt erhält. Sollte im ersten Wahlgang keiner
der Kandidaten für ein Amt die Mehrheit der abgegebenen Stimmen
erhalten haben, wird eine Stichwahl durchgeführt zwischen
dem Kandidaten, der die meisten der abgegebenen Stimmen erhalten
hat und dem nächstplazierten Kandidaten.
- Das Verfahren zur Wahl zusätzlicher Vorstandsmitglieder
(s. Art IV,Abs.A,§1.4) verläuft wie folgt: Jedes stimmberechtigte
Mitglied kann für soviele Bewerber stimmen, wie offene Ämter
zur Verfügung stehen. Die Kandidaten mit den höchsten
Stimmanteilen (in der Anzahl entsprechend der Zahl der offenen
Ämter) werden in den Vorstand gewählt. Im Falle einer
Stimmgleichheit wird eine Stichwahl unter allen betroffenen Kandidaten
durchgeführt, um die verbleibenden offenen Ämter zu besetzen.
- Die gewählten Amtsinhaber und Vorstandmitglieder übernehmen
Ihre Pflichten nach Ablauf der Sitzung.
Absatz B
Offene Ämter:
- Im Falle, daß das Amt des Präsidenten frei wird,
wird dieses Amt automatisch durch den Vizepräsidenten übernommen.
- Die Besetzung aller weiterer freiwerdender Ämter für
den Zeitraum der verbleibenden Amtsdauer obliegt dem Vorstand.
Der Vorstand wendet hierfür die Mittel an, die er zu diesem
Zweck für angemessen hält wie - falls vom Vorstand gewünscht
- die Durchführung einer außerordentlichen Wahl.
Section C
Befähigung:
- Nur stimmberechtigte Mitglieder können in den Vorstand
gewählt werden..
- Es gibt keine Begrenzung hinsichtlich der Anzahl, wie oft
eine Person in dasselbe Amt wiedergewählt werden kann.
- Die Nominierung eines Kandidaten erfolgt unter der Voraussetzung,
daß dieser seine Bereitschaft erklärt hat, das angestrebte
Amt sowie die damit verbundene Verantwortung und Pflichten zu
übernehmen.
- Angestellte von IBM und den Tochterfirmen sowie deren Angehörige
sind von einer Mitgliedschaft im Vorstand ausgeschlossen. IBM
kann jedoch einen offiziellen, nicht stimmberechtigten Repräsentanten
bestimmen, der als Vertreter des Herstellers an Vorstands- und
Ausschußsitzungen teilnimmt.
Absatz D
Pflichten der Vorstandsmitglieder:
Der geschäftsführende Vorstand:
- Regelt die offizielle Geschäftstätigkeit von VOICE.
Dies beinhaltet die Erklärung ethischer Grundsätze und
grundsätzlicher Verhaltensregeln, die allen Funktionen von
VOICE zugrundeliegen sollen.
- Begleitet und überwacht alle Aktivitäten zu VOICE..
- Erhebt Mitgliedsbeiträge.
- Genehmigt Projekte, die VOICE betreffen.
- Kontrolliert die Weitergabe von Mitgliedslisten an interne
und externe Dritte.
Section E
Amtszeit
- Die Amtszeit eines Vorstandsmitglieds beträgt zwei Jahre.
- Die Wahlen werden gestaffelt für einzelne Ämter
durchgeführt, um nicht den gesamten Vorstand gleichzeitig
auszuwechseln.
- In geraden Kalenderjahren finden Wahlen zu folgenden Ämtern
statt:
a. Präsident
b. Marketing/PR-Vorsitzender
c. Schatzmeister
- In ungeraden Kalenderjahren finden Wahlen zu folgenden Ämtern
statt:
a. Vizepräsident
b. Sekretär
c. Verbindungsvorsitzender
ARTIKEL VI
SITZUNGEN
Absatz A
Definition einer VOICE-Sitzung:
- Eine ordentliche Sitzung ist ein Ereignis, welches aus einer
oder mehrerer fest geplanter Zusammenkünfte für alle
Mitglieder von VOICE besteht. Die Zusammenkünfte können
hierbei je Sitzungstag zeitgleich oder in Folge stattfinden. Wird
eine ordentliche Sitzung auf unbestimmte Zeit vertagt, gilt sie
als geschlossen.
- Der Vorstand führt getrennte Sitzungen durch um das Geschäft
von VOICE zu führen. Vorstandssitzungen stehen allen Mitgliedern
offen.
- Die Ausschüsse führen getrennte Sitzungen durch
um angemessene Themen von Interesse zu diskutieren. Ausschußsitzungen
stehen allen Mitgliedern offen.
Absatz B
Termine:
- Ordentliche Sitzungen werden mindestens zweimal monatlich
durchgeführt. Die Örtlichkeiten der Sitzung werden vom
Vorstand auf Basis der Empfehlungen durch den Programmausschuß
ausgewählt.
- Vorstandssitzungen werden mindestens zweimal monatlich durchgeführt.
Der Präsident bestimmt Ort und Zeit einer Sitzung.
- Ausschußsitzungen werden in periodischen Abständen
durchgeführt, die vom Ausschuß selbst bestimmt werden.
Der Ausschußvorsitzende bestimmt Ort und Zeit einer Sitzung.
Absatz C
Sitzungsvorgaben
- Die Agenda und weitere Einzelheiten einer ordentlichen Sitzung
werden vom VOICE Sekretär spätestens zwei Tage vor Beginn
des ersten Sitzungstags an alle Mitglieder verteilt.
- Die Agenda und weitere Einzelheiten einer Vorstandssitzung
werden vom VOICE Präsidenten spätestens zwei Tage vor
Beginn des ersten Sitzungstags an alle Vorstandsmitglieder verteilt.
- Die Agenda und weitere Einzelheiten einer Ausschußsitzung
werden vom Ausschußvorsitzenden spätestens zwei Tage
vor Beginn des ersten Sitzungstags an alle interessierten Mitglieder
verteilt.
Absatz D
Teilnahme:
- Die Teilnahme an den Vorstandssitzungen ist beschränkt
auf Vorstandsmitglieder und von ihnen eingeladene Gäste.
- Die Teilnahme an öffentlichen Sitzungen steht der Öffentlichkeit
offen, eine Mitgliedschaft ist nicht notwendig.
- Spezielle Sitzungen "Nur für Mitglieder" können
vom Vorstand anberaumt werden, müssen jedoch zu einem anderen
Zeitpunkt als eine öffentliche Sitzung stattfinden.
Absatz E
Vorgehensweise:
Für jede Sitzung wird ein Schriftführer ernannt.
Für ordentliche Sitzungen und Vorstandssitzungen ist dies
der VOICE Sekretär. Für Ausschußsitzungen erteilt
der Ausschußvorsitzende einem Mitglied die Aufgabe, ein
Protokoll der Sitzung für den VOICE Sekretär anzufertigen.
Absatz F
Einschränkungen:
- Kein Mitglied oder Gast von VOICE darf im Rahmen einer Sitzung
Gespräche führen, die dem Zweck einer beruflichen Bewerbung,
Einstellung oder einem damit verbundenen Ziel dienen.
- Sitzungen von VOICE dienen nicht dem Zweck von Verkaufsverhandlungen.
Es sei klargestellt, daß der Vorstand oder ein Ausschußvorsitzender
zwar einen Firmenvetreter oder einen Händler zu einer Sitzung
einladen dürfen, damit dort ein oder mehrere Produkte sowie
deren Preisgefüge den Mitgliedern vorgestellt werden, jedoch
darf es während der Sitzung nicht zu direkten Verkaufsgesprächen
kommen.
Absatz G
Sitzungen:
Ort und Zeit einer durch VOICE oder einem der Ausschüsse
veranstalteten oder beigewohnten Sitzung müssen zuvor mit
dem Vizepräsident und/oder dem Sekretär abgesprochen
werden, bevor sie formell geplant oder bekanntgegeben werden..
ARTIKEL VII
AUSSCHÜSSE
Absatz A
Bildung von Ausschüssen:
- Ein Ausschuß und seine Satzung wird - nach Zustimmung
durch den Vorstand - vom Präsidenten bestimmt.
- Der Vorsitzende wird - nach Zustimmung durch den Vorstand
- vom Präsidenten bestimmt.
- Der Ausschußvositzende bestimmt die weiteren Mitglieder.
Ein Ausschuß kann jedoch durchaus aus nur einer (1) Person
bestehen.
- Der Ausschußvositzende informiert den Sekretär
zeitnah über Zusammensetzung und Aktivitäten des Ausschuß.
- Ein Ausschuß kann - nach Zustimmung durch den Vorstand
- vom Präsidenten aufgelöst, seine Satzung geändert
oder sein Vorsitzender des Amtes enthoben werden.
ARTIKEL VIII
MITTEILUNGEN
Absatz A
Verteilung:
Die offizielle Verteilung von Informationen erfolgt durch
den Sekretär.
Absatz B
Gegenstand des Informationsmaterials:
An den Sekretär zur weiteren Verteilung übergebenes
Material wird als nicht verschlossen und als Gemeingut angesehen.
Die Rechte am Material unterliegen dem Sekretär und VOICE.
Absatz C
Verzeichnis:
Ein Verzeichnis des Materials wird vom Sekretär geführt,
das Verfahren hierzu wird vom Vorstand festgelegt..
Absatz D
Kommunikation mit dem Hersteller:
Sämtliche offizielle Kommunikation zwischen VOICE
und dem Hersteller von OS/2, der Firma IBM, in Bezug auf Geschäftstätigkeiten
von VOICE, werden durch den VOICE Präsidenten geführt
oder durch den/die von ihm hierfür benannten Vertreter.
ARTIKEL IX
PARLAMENTARISCHE ORDNUNG
Absatz A
Es gelten die "Robert's Rules of Order". Dort, wo
sie mit der Satzung in Konflikt stehen, haben die in der Satzung
festgelegten Regeln Vorrang.
(Anm.d.Übers.: Robert's Rules of Order sind eine in den USA
äußerst populäre und weitverbreitete Sammlung
allgemeiner Protokoll- und Verhaltensregeln für Sitzungen.
Sie sind dort - in Hinblick auf Protokoll und parlamentarische
Regelungen - Vorlage für fast alle Satzungen von Vereinen
und Organisationen. 1876 von Henry Martyn Robert in Ermangelung
einer bestehenden Regelung aufgestellt, liegen Sie seit 1990 in
der nunmehr neunten Überarbeitung vor. Wen es interessiert:
www.robertsrules.com.)
ARTIKEL X
ÄNDERUNGEN UND ZUSÄTZE DER SATZUNG
Absatz A
Beantragung:
Änderungen und Zusätze zur Satzung werden durch
Beschluß des Vorstands oder durch eine Eingabe von mindestens
fünf (5) Mitgliedern an den Sekretär beantragt. Ein
Vermerk bezüglich der Beantragung muß allen Mitgliedern
spätesten eine Woche vor der ordentlichen Sitzung zugegangen
sein, bei der mit einer Diskussion des Antrags zu rechnen ist.
Absatz B
Beschlußverfahren:
Zusätze und Änderungen zur Satzung werden durch
Abstimmung auf einer ordentlichen Sitzung beschlossen. Zum Beschluß
einer Änderung bzw. eines Zusatzes ist eine Stimmehrheit
erforderlich.
Absatz C
Einschränkung:
Dem Sekretär von VOICE oder einem Mitglied des Vorstands
ist es nicht gestattet, Änderungen an einer Eingabe zur Satzungsänderung
oder Satzungserweiterung durchzuführen.
email - secretary@os2voice.org
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